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13
Mai
2018

 Die Revision 2017 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) brachte eine Reihe von Neuerungen. Nun ist auch die Übergangsfrist abgelaufen.

 Wie der Name es schon erahnen lässt, regelt die ADR nicht nur die Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr in Bezug auf Verpackung, Kennzeichnung und Sicherung, sondern auch die Ausrüstung der Fahrer.

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